Kompetenz Rente
Das wichtigste vorab:
Renten (egal welche) müssen beantragt werden!
In Stichworten versuche ich, die verschiedene Rentenarten zu erläutern und auf wichtige Punkte aufmerksam zu machen.
Nachlesen können Sie das alles auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.
Rente wegen Alter (die wollen wir alle) | Die normale Altersrente: Regelaltersgrenze | Steigt seit 2012 stufenweise von 65 Jahren auf 67 Jahre an |
Altersrente für besonders langjährig Versicherte | 45 Jahre Pflichtbeiträge vor 1953 geboren mit 63 in Rente ohne Abschläge --> stufenweise bis Jahrgang 1963 Ab Jahrgang 1964 Rente ab 65 | |
Altersrente für langjährig Versicherte | zwischen 1949 und 1963 geboren gilt eine Altersgrenze, die stufenweise steigt Ab Jahrgang 1964 Rente ab 67 Ab 63 mit Abschlag von bis zu 14,4 Prozent | |
Rente an Hinterbliebene (die nicht) | Witwen- und Witwerrente (groß) | verstorbener Ehepartner Wartezeit erfüllt (5 Jahre allgemeine Wartezeit) |
Altes Recht: vor 2002 geheiratet Ein Partner muss vor 1962 geboren sein | 60% der Versichertenrente Einkommensanrechnung (ohne Vermögenseinkommen) | |
Neues Recht: | 55% der Versichertenrente mindestens ein Jahr verheiratet Einkommensanrechnung | |
Witwen- und Witwerrente (klein) Witwe(r) unter 47 und keine Kinder erziehen | ...wie der Name sagt: in Euro klein und maximal 24 Monate | |
Rente wegen Erwerbsminderung (die ist schwer zu erhalten) | WICHTIG: in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindesten 3 Jahre PFLICHTbeiträge und allgemeine Wartezeit (5 Jahre versichert) erfüllt | wer im Tag nur noch weniger als 3 Stunden arbeiten kann 100% 3 bis 6 Stunden arbeiten kann 50% |